Auf einen von meinem Büro gefertigten Eilantrag des Naturschutzbund (NABU) Sachsen-Anhalt hat das OVG Magdeburg die weitere Durchführung von Tiefflügen über dem europäischen Vogelschutzgebiet Colbitz-Letzlinger Heide vorläufig gestoppt. Das Gericht stellt fest, dass die Bundeswehr von den naturschutzrechtlichen Vorgaben insbesondere des europäischen Naturschutzrechts nicht ausgespart sei.

Sofern es bei militärischen Übungen zu Beeinträchtigungen von europäischen Schutzgebieten kommt, müssen demnach die Verbände genauso vorab beteiligt werden, wie dies bei anderen Vorhabensträgern der Fall ist.

In früheren Entscheidungen war der Bundeswehr immer ein eigener Beurteilungsspielraum zuerkannt worden. Die erste Instanz, das VG Magdeburg, hatte diesen Beurteilungsspielraum noch sehr viel weiter gezogen und damit begründet, dass die Verbände nicht zu beteiligen seien. Dem tritt das OVG Sachsen-Anhalt nunmehr entgegen und stellt fest, dass die Bundeswehr von diesen naturschutzrechtlichen Vorgaben nicht befreit ist.

Die Entscheidung ist eine erfreuliche Klarstellung des Verhältnisses zwischen den hoheitlichen Befugnissen der Bundeswehr und dem Naturschutz. Die Bundeswehr wird künftig die Naturschutzverbände sehr viel häufiger beteiligen müssen.

Die Entscheidungen des VG Magdeburg und des OVG Sachsen-Anhalt vom 21.4.2008 können Sie hier nachlesen.

Einen Klarstellungsbeschluss des OVG Sachsen-Anhalt vom 22.4.2008 und eine entsprechende Zeitungsveröffentlichung können Sie hier nachlesen.

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