Im Folgenden finden Sie eine Auswahl aktueller Verfahren unseres Büros.

 

Verwaltungsgericht Magdeburg hebt Genehmigung für die Schweinezuchtanlage Binde auf

 

In der Nähe des Ortsteils Binde der Stadt Arendsee in der Altmark wurde im Jahr 2006 eine Schweinezuchtanlage mit über 30.000 Tierplätzen genehmigt, für die die Behörde im Jahr 2013 zahlreiche ohne Genehmigung vorgenommene Änderungen nachträglich legalisierte. Das Verwaltungsgericht Potsdam hat nun auf die Klage der Stadt Arendsee, vertreten durch unser Büro, diese nachträgliche Genehmigung aufgehoben. Der tragende Grund war, dass die Genehmigungsbehörde, das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt hatte. Damit endet – zumindest in erster Instanz – ein seit 10 Jahren andauernder Rechtsstreit.

 

Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat die Berufung nicht zugelassen. Die Genehmigungsbehörde und die Betreiberin der Schweinezuchtanlage können aber die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt beantragen.

 

Die Konsequenzen aus der Entscheidung sind noch strittig. Insbesondere stellt sich die Frage, ob nach Aufhebung der Genehmigung für die rechtswidrig vorgenommenen Änderungen die ursprüngliche Genehmigung aus dem Jahr 2006 wieder auflebt. Unser Büro hat umfangreich vorgetragen, dass die alte Genehmigung erloschen ist, so dass die Anlage insgesamt schließen muss. Diese Frage wird vermutlich Gegenstand eines weiteren Rechtsstreits werden.

 

Das Urteil des VG Magdeburg finden Sie hier.

 

Rechtswidrige Ausnahme für den Abschuss eines Wolfs in Oberbayern

 

Unser Büro hat im Auftrag eines Umweltverbands ein gerichtliches Eilverfahren gegen eine von der Regierung von Oberbayern erteilte Ausnahme geführt, mit der der Abschuss eines Wolfs zugelassen worden war.

 

In drei südostbayerischen Landkreisen war es im Herbst und Winter 2021 zu mehreren Rissen von Wild- und Nutztieren durch Wölfe gekommen. Allerdings endeten diese Vorfälle Mitte Dezember. Einige der Risse konnten genetisch einem Wolf zugeordnet werden. Die Regierung von Oberbayern erlies daraufhin in der dritten Januarwoche 2022 eine sog. Allgemeinverfügung, mit der der Abschuss des Wolfs erlaubt wurde.

 

Die Abschusserlaubnis wurde u. a. damit begründet, dass von dem Wolf eine Gefährdung von Menschen ausgehe oder dies jedenfalls nicht auszuschließen sei, weil der Wolf mindestens einmal in einer Ortschaft und mehrere Male siedlungsnah gesehen wurde sowie einige der Risse siedlungsnah stattfinden.

 

Unser Büro hat im Auftrag eines Umweltverbands hiergegen gerichtliche Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht München und dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof geführt. Das Verwaltungsgericht München hatte die Abschusserlaubnis vorläufig ausgesetzt. Gegen diese Entscheidung war die Regierung von Oberbayern in die Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gegangen. Während die Beschwerde noch anhängig war, stellt sich heraus, dass der Wolf nach Tschechien weitergezogen und dort überfahren worden war. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in einer das Verfahren beendenden Entscheidung die vorherige Entscheidung des Verwaltungsgerichts München mit ausführlicher Begründung bestätigt. Insbesondere weisen beide Gerichte darauf hin, dass sich aus der Tatsache, dass ein Wolf gelegentlich auch in oder in der Nähe einer Siedlung gesichtet wird, keine Gefährdung von Menschen hergeleitet werden kann, die dessen Tötung rechtfertigt. In dem einzigen dokumentierten Fall, in dem der Wolf tatsächlich von einem Menschen gesehen wurde, hatte der Wolf nämlich sofort die Flucht ergriffen. Hinzu kam, dass die Abschusserlaubnis auch deshalb problematisch war, weil der spezielle Wolf, um den es ging, nicht ausreichend identifiziert werden konnte und dadurch die Abschusserlaubnis quasi für alle Wölfe im südostbayerischen Raum galt.

 

Die beiden Entscheidungen des Verwaltungsgerichts München und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs enthalten wertvolle Hinweise für den künftigen Umfang mit Wölfen in Oberbayern und allgemein. Sie sind hier und hier nachzulesen.

 

Vertretung der Volksinitiative „Berlin 2030 klimaneutral“

 

Eine Volksinitiative (https://klimaneustart.berlin/berlin-2030-klimaneutral/) setzt sich dafür ein, dass Berlin bereits im Jahr 2030 klimaneutral wird. Dazu wurde ein Volksbegehren gestartet mit dem Ziel, das Land Berlin zu verpflichten, entsprechende Gesetzesänderungen und Maßnahmen auf den Weg zu bringen. Für das Zustandekommen des Volksbegehrens mussten bis 14. November 2022 170.437 Unterschriften gesammelt werden. Die Volksinitiative reichte beim Senat 180.547 gültige Unterschriften ein, so dass das Volksbegehren zustande kam. Dies bedeutet, dass über das Ziel des Volksbegehrens nunmehr in einem Volksentscheid abgestimmt werden muss, also einer berlinweiten Wahl, in der mit ja oder nein gestimmt werden kann.

 

Die Volksinitiative hatte den Senat von Berlin aufgefordert, die Abstimmung über den Volksentscheidung mit der Wiederholungswahl zum Abgeordnetenhaus am 12.2.2023 zusammenzulegen. Dadurch würde die Legitimität des Volksentscheids erhöht, weil zu erwarten ist, dass sehr viel mehr Menschen auch über den Volksentscheid abstimmen würden. Der Senat hat dies mit Hinweis auf organisatorische Schwierigkeiten abgelehnt. Unser Büro hat die Volksinitiative in gerichtlichen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin, dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg und dem Verfassungsgerichtshof von Berlin vertreten. Der Verfassungsgerichtshof hat festgestellt, dass aufgrund der Kürze der Zeit die organisatorischen Bedenken des Senats bzw. des Landeswahlleiters erlauben, die beiden Abstimmungen nicht zusammenzulegen. Unser Büro hatte die Volksinitiative – zusammen mit dem Büro akm-Rechtsanwält*innen www.akm-berlin.de - in allen gerichtlichen Verfahren vertreten.

 

Die Volksinitiative wirft allerdings dem Senat vor, die Vorbereitungen für eine gemeinsame Abstimmung nicht rechtzeitig getroffen zu haben und damit letztendlich verursacht zu haben, dass die Wiederholungswahl zum Abgeordnetenhaus und die Abstimmung über den Volksentscheidung nicht gemeinsam stattfinden könne, was sowohl zu einer Beeinträchtigung direkter Demokratie als auch zu deutlich höheren Kosten führt.

 

Nationalpark Harz: Einigung über Entnahme von Totholz und künftige Maßnahmen

 

Der NABU Sachsen-Anhalt und die Leitung des Nationalparks Harz haben sich zur Entnahme und zum Abtransport von Totholz auf eine Zusammenarbeit für künftige Maßnahmen geeinigt. Hierüber wurde vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg ein Vergleich abgeschlossen.

 

Vorausgegangen war ein Streit über die Frage, ob für bestimmte von der Nationalparkverwaltung geplante und teilweise bereits durchgeführte Maßnahmen, insbesondere eine Beräumung von Flächen um die Ortslage Schierke herum, eine sog. FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich gewesen wäre. Die Nationalparkverwaltung hatte die Ansicht vertreten, dass durch die Beräumung dieser Flächen die Erhaltungsziele der Natura-2000-Gebiete im Nationalpark nicht beeinträchtigt würden. Der NABU Sachsen-Anhalt hatte daraufhin beim Verwaltungsgericht Magdeburg einen vorläufigen Stopp der Maßnahmen erwirkt. In sich daran anschließenden Verhandlungen wurde vereinbart, dass für die Beräumung der Flächen eine entsprechende Prüfung durchgeführt werden muss, dass die Brandereignisse des Jahres 2022 im Nationalpark aus naturschutzfachlicher Sicht dokumentiert werden und dass die im Land Sachsen-Anhalt und im Land Niedersachsen anerkannten Naturschutzverbände in den nächsten beiden Jahren eine Übersicht über die geplanten Maßnahmen der Nationalparkverwaltung erhalten. Danach wird voraussichtlich auch der bereits überfällige Nationalparkplan fertig sein, an dessen Erstellung die Verbände beteiligt werden.

 

Siehe auch (Pressemitteilung)

 

Schweinemastanlage Haßleben endgültig vom Tisch

 

Natur- und Tierschutzverbände gewinnen auch in zweiter Instanz

 

Die Schweinemastanlage Haßleben wird nicht reaktiviert. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat die Aufhebung der von den Brandenburger Behörden erteilten Genehmigung bestätigt. Damit darf die Anlage nicht in Betrieb genommen werden.

 

Die Schweinemastanlage Haßleben in der Uckermark war die größte Mastanlage der DDR mit bis zu 150.000 Mastplätzen.

 

Ein niederländischer Schweinemäster hatte im Jahr 2004 einen Antrag auf Neugenehmigung für rund 85.000 Mastplätze beim Landesamt für Umwelt Brandenburg gestellt. Im Jahr 2004 wurde die beantragte Genehmigung an insgesamt 11 Tagen im Schloss Boitzenburg öffentlich erörtert, zuvor waren über 1200 Einwendungen erhoben worden.

 

Die Kritiker der Schweinemast, darunter der Deutsche Tierschutzbund, die Umweltverbände NABU und BUND, weitere Verbände der Zivilgesellschaft und viele Privatpersonen, hatten danach immer wieder neue Argumente vorgelegt, warum die Anlage aus Gründen des Tierschutzes, des Umweltschutzes und des Baurechts unzulässig war. Der Schweinemäster versuchte, durch eine Reduzierung der Mastplätze auf 67.000 und dann noch einmal auf 37.000 die drohende Ablehnung der Genehmigung abzuwenden.

 

Im Jahr 2013 genehmigte das Landesamt für Umwelt die Anlage mit knapp 37.000 Mastplätzen. BUND, NABU und Deutscher Tierschutzbund erhoben gegen die Genehmigung über unser Büro Klage beim Verwaltungsgericht Potsdam. Das VG Potsdam hob die Genehmigung mit Urteil vom 16. Oktober 2017 auf.

 

Gegen dieses Urteil hatte der Schweinemäster die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg beantragt. Das OVG hat die Zulassung der Berufung jetzt abgelehnt. Damit ist die Genehmigung endgültig aufgehoben, weitere ordentliche Rechtsmittel gibt es nicht mehr.

 

Gemeinsame Pressemitteilung von NABU Brandenburg, BUND Brandenburg, Deutscher Tierschutzbund, Bürgerinitiative Kontra Industrieschwein Haßleben, Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt, Förderverein Feldberg-Uckermärkische Seenlandschaft, Deutscher Tierschutzbund Landestierschutzverband Brandenburg und PROVIEH | 9.7.2020 finden Sie hier

 

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6.7.2020 finden Sie hier

 

Einen Artikel im Tagesspiegel vom 9.7.2020 finden Sie hier

 

Gericht hebt Genehmigung für Schweinemastanlage Haßleben auf

 

Das Verwaltungsgericht Potsdam hat mit Urteil vom 16.10.2017 die Genehmigung für die Schweinemastanlage Haßleben aufgehoben (Az VG 5 K 1823/16). Unser Büro hat die klagenden Verbände BUND Brandenburg, NABU Brandenburg, Deutscher Tierschutzbund vertreten, die u. a. von der Bürgerinitiative „Kontra Industrieschwein“, der Albert-Schweitzer-Stiftung für unsere Mitwelt und dem Landestierschutzverband Brandenburg unterstützt wurden. Das Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU, früher LUGV) hat die Schweinemastanlage mit rund 37.000 Tierplätzen in der Uckermark im Juni 2013 genehmigt. Vorangegangen war ein nahezu 10jähriges Genehmigungsverfahren, in dem sich die Verbände und die betroffene Öffentlichkeit immer wieder zu Wort gemeldet haben.

 

Das Urteil des VG Potsdam vom 16.10.2017 finden Sie hier.

 

Zur Pressemitteilung der Verbände hier. Einen Zeitungsbericht aus der TAZ vom 17.10.2017 finden Sie hier.

 

Hähnchenmastanlage Groß Haßlow: NABU gewinnt auch im Hauptsacheverfahren

Das Verwaltungsgericht Potsdam hat dem NABU Brandenburg nunmehr auch im Hauptsacheverfahren Recht gegeben und den Fristverlängerungsbescheid für die Hähnchenmastanlage Groß Haßlow aufgehoben. Damit darf die Anlage weiterhin nicht gebaut werden.

 

Pressemitteilung NABU Brandenburg vom 18.11.2016

 

Märkische Allgemeine Zeitung vom 18.11.2016  pdf   link

 

Urteil VG Potsdam vom 17.11.2016

 

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Entscheidung des VG Potsdam mit Urteil vom 4.9.2019 bestätigt. Der Fristverlängerungsbescheid wurde aufgehoben, damit ist die Genehmigung erloschen. Die Urteilsgründe sind jetzt eingegangen:

 

Urteil OVG Berlin-Brandenburg vom 4.9.2019

 

Das OVG hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) zugelassen, weil grundsätzlich geklärt werden muss, ob Umweltverbände gegen Fristverlängerungen klagebefugt sind. Die endgültige Entscheidung über die Hähnchenmastanlage Groß Haßlow wird also aller Voraussicht nach das BVerwG treffen.

 

VG Hannover stoppt den Bau einer Hähnchenmastanlage in Asendorf - von Bioaerosolen ausgehende Gesundheitsgefährdung nicht ausgeschlossen

 

Das VG Hannover hat auf Antrag des LBU Niedersachen mit Beschluss vom 28.3.2019 (4 B 5526/18) die aufschiebende Wirkung des Widerspruches des LBU Niedersachsen gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Hähnchenmastanlage mit 39.900 Mastplätzen wiederhergestellt. Der LBU hat seinen Eilantrag neben einer fehlenden Privilegierung auf die Verletzung des immissionsschutzrechtlichen Vorsorgegrundsatzes gestützt, da eine mögliche durch Bioaerosole hervorgerufene Gesundheitsgefährdung der im Umfeld wohnenden Menschen nicht ordnungsgemäß geprüft wurde. Es ist zu erwarten, dass der Landkreis und/oder die Antragstellerin gegen den Beschluss Rechtsmittel einlegen, so dass sich wohl in Kürze das OVG Niedersachsen mit den Anforderungen an den Vorsorgegrundsatz und die landwirtschaftliche Privilegierungen beschäftigen wird.

 

Die Pressemittelung des Gerichtes finden Sie hier. (Der Beschluss mit Gründen liegt noch nicht vor)

 

Grundsatzurteil: Erhebliche Beschränkung der Privilegierung von Massentierhaltungsanlagen durch Pflicht zum Eiweißpflanzenanbau – Klage des Bund Naturschutz in Bayern erfolgreich

 

Das Verwaltungsgericht München hat in erster Instanz die Genehmigung für eine der größten Hähnchenmastanlagen in Bayern mit 144.600 Tierplätzen aufgehoben. Zuvor hatte der VGH München in einem gerichtlichen Eilverfahren mit Beschluss vom 6.8.2018 einen vorläufigen Baustopp verhängt. Mit der Urteilsbegründung stellt das VG München in grundsätzlicher Wese fest, dass im Rahmen der Flächenbedarfsermittlung zur Begründung einer landwirtschaftlichen Privilegierung ebenfalls Eiweißpflanzen, in Bayern Soja, zu berücksichtigen sind. Damit schränkt das Gericht die Zulässigkeit von Massentierhaltungsanlagen erheblich ein und stellt zudem die Weichen für eine umweltschonendere Bodennutzung, nicht nur in Deutschland, sondern auch in den Sojaexportländern.

 

Das vollständige Urteil des VG München vom 22.3.2019 (19 K 17.3738) finden Sie hier.

 

Die Presseerklärung des BN Bayern vom 02.04.2019 finden Sie hier.

 

Die Pressemitteilung des Gerichts finden Sie hier.

 

Den erstinstanzlichen Beschluss des VG München (19 SN 17.4631) im Eilverfahren vom 23.3.2018 finden Sie hier.

 

Den zweitinstanzlichen Beschluss des VGH München (22 CS 18.1097) im Eilverfahren vom 6.8.2018 finden Sie hier.

 

 

Klage des BUND erfolgreich – Genehmigung für Schweinemastanlage Gerbisbach ist rechtswidrig

 

Das Verwaltungsgericht Halle (Saale) hat mit Urteil vom 26.2.2019 festgestellt, dass die Genehmigung für die Schweinemastanlage Gerbisbach in Sachsen-Anhalt im Landkreis Wittenburg rechtswidrig ist. Geklagt hatte der BUND Sachsen-Anhalt.

 

Die Urteilsgründe liegen noch nicht vor, die Pressemitteilung des BUND finden Sie hier.

 

Verwaltungsgericht Berlin verlangt schnelle Maßnahmen zur Luftreinhaltung

kremer I werner rechtsanwälte erstreiten Urteil zu Fahrverboten für die DUH

 

Auch Privatanwohner können Einhaltung der Grenzwerte verlangen.

 

Das Verwaltungsgericht Berlin hat mit Urteil vom 9.10.2018 den Senat von Berlin dazu verpflichtet, schnellstmöglich Maßnahmen auf den Weg zu bringen, damit die Luft in Berlin besser wird und der geltende Grenzwert für Stickoxid eingehalten wird. Die Bedeutung des Urteils geht dabei weit über Diesel-Fahrverbote für einzelne Strecken hinaus. Das Gericht hat klargestellt, dass der Grenzwert für Stickoxid an jeder Stelle in der Stadt eingehalten werden muss. Auch private Anwohner können die Einhaltung des Grenzwerts vor ihrer Haustür verlangen und das gerichtlich durchsetzen.

 

Die Pressemitteilung des Gerichts finden Sie hier, das vollständige Urteil hier.

 

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Windpark Wegenstedt

 

Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat mit Beschluss vom 24.1.2018 (2 L 110/15) die Aufhebung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für den Windpark Wegenstedt bestätigt. Unser Büro hat für den NABU Sachsen-Anhalt im Jahr 2013 Klage gegen die Genehmigung des Windparks Wegenstedt erhoben, der in erster Instanz durch das VG Magdeburg mit Urteil vom 9.6.2015 (2 A 381/12 MD) stattgegeben wurde. Das OVG Magdeburg bestätigt in zweiter Instanz die Kritikpunkte des NABU Sachsen-Anhalt, wonach die Genehmigung gegen artenschutzrechtliche Verbote verstößt, da die Gefährdung für die in der näheren Umgebung horstenden Rotmilane unzutreffend ermittelt und bewertet wurde.

 

OVG Sachsen-Anhalt, 24.1.2018, 2 L 110/15

 

Presseerklärung des NABU Sachsen-Anhalt vom 31.1.2018

 

Klage auf bessere Luft in Berlin

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) klagt vor dem Verwaltungsgericht Berlin auf Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität in der Stadt. In Berlin werden nach wie vor vielerorts die Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) überschritten, obwohl die von der EU gesetzten Grenzwerte bereits seit dem Jahr 2010 eingehalten werden müssten. Unser Büro hat für die DUH die Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht.

 

Pressemitteilung

Hintergrundpapier Blaue Plakette

Hintergrundpapier Klagen für Saubere Luft

Tagesspiegel vom 6.6.2016

Berliner Morgenpost vom 18.12.2017

 

 

Kohlekraftwerk Staudinger in Hessen: Quecksilbereinträge müssen erneut geprüft werden

 

Unser Büro vertritt die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) im Klageverfahren gegen die wasserrechtliche Erlaubnis für den Betrieb des Steinkohlekraftwerks Staudinger in Hessen. Die DUH trägt in diesem Verfahren vor, dass die mit dem Kraftwerksbetrieb verbundenen Quecksilbereinträge in den Main nach europarechtlichen Vorgaben unzulässig sind und die Erreichung des sog. guten chemischen Zustands für den Main verhindern.

 

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hatte die Klage der DUH mit Urteil vom 14.7.2015, Az. 9 C 1018/12.T, abgewiesen. Hiergegen hatte die DUH beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) Revision eingelegt. Das BVerwG hat mit Urteil vom 2.11.2017 das Verfahren an den Hessischen VGH zur erneuten Prüfung zurückverwiesen. Der VGH muss nun, wie von der DUH bereits seit langem vorgetragen, prüfen, ob durch die kraftwerksbedingten Quecksilbereinträge die Erreichung des guten chemischen Zustandes gefährdet werden kann und ob dies mit den europarechtlichen Vorgaben vereinbar ist.

 

Zur Pressemitteilung des BVerwG siehe hier, zum Verfahrensbericht aus JUVE hier.

 

 

Auch Bebauungsplan für den Bau eines Feriendorfes und eines Hotelkomplexes auf dem Darß darf nicht vollzogen werden

 

Nachdem der BUND Mecklenburg-Vorpommern die Feststellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruches gegen die Naturschutzgenehmigung für den Vollzug des Bebauungsplanes „Holm“ vor dem OVG Mecklenburg-Vorpommern erwirkt hatte, musste der BUND aufgrund der Anordnung des Sofortvollzuges der Naturschutzgenehmigung erneut beim OVG Mecklenburg-Vorpommern um Rechtsschutz nachsuchen. Der BUND beantragte im Wege der einstweiligen Anordnung die Außervollzugsetzung des Bebauungsplanes „Holm“. Das OVG bestätigte die Einwände des BUND, dass der Bebauungsplan sowohl aufgrund eines Verstoßes gegen europäisches Habitatschutzrecht aufgrund des Unterlassens einer FFH-Verträglichkeitsprüfung rechtswidrig sei, als auch aufgrund eines Verstoßes gegen die Vorgaben der LSG-VO „Boddenlandschaft“.

 

OVG Mecklenburg-Vorpommern, 4.5.2017, 3 KM 152/17

 

 

Naturschutzgenehmigung für den Bau eines Feriendorfes und eines Hotelkomplexes auf dem Darß darf vorerst nicht vollzogen werden

 

Der BUND Mecklenburg-Vorpommern wehrt sich gegen den Bau eines Feriendorfes und eines Hotelkomplexes auf dem Holm in der Gemeinde Born auf dem Darß. Der BUND befürchtet insbesondere eine Beeinträchtigung des unmittelbar angrenzenden EU-Vogelschutzgebietes. Daneben soll das Bauvorhaben in einem Landschaftsschutzgebiet verwirklicht werden, dessen Schutzzweck der BUND M-V beeinträchtigt sieht. Denn dem Holm kommt eine besondere landschaftsprägende Bedeutung zu, die durch die Bebauung beeinträchtigt werden würde. Der BUND M-V hat daher Widerspruch gegen die für den Vollzug des Bebauungsplanes erteilte Naturschutzgenehmigung eingelegt. Da der zuständige Landkreis die aufschiebende Wirkung des Widerspruches nicht anerkannte, musste der BUND M-V um Eilrechtsschutz beim VG Greifswald nachsuchen. Nachdem das VG Greifswald den Eilantrag des BUND M-V mit Beschluss vom 4.1.2017 (5 B 2264/16) zurückgewiesen hat, gab das OVG Greifswald unter Abänderung des erstinstanzlichen Beschlusses dem BUND M-V mit Beschluss vom 31.1.2017 Recht und bestätigte die aufschiebende Wirkung des Widerspruches.

 

OVG Mecklenburg-Vorpommern, 31.1.2017, 1 M 38/17

 

Schiffsanleger Schweriner Schlossbucht

Der BUND Mecklenburg-Vorpommern wehrt sich gegen den Bau eines neuen Schiffsanlegers in der Schweriner Schlossbucht. Der Betrieb dieses Schlossbuchtanlegers würde die ohnehin prekäre Situation mehrerer Wasservogelarten im Bereich der Schweriner Seen noch verschärfen. Den ursprünglich geplanten Baubeginn im April 2012 hat das Verwaltungsgericht (VG) Schwerin vorläufig untersagt.

 

VG Schwerin, 26.8.2013, 5 B 426/13

 

OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.3.2014, 1 M 213/13

 

Die Stadt hatte aufgrund der Gerichtsentscheidungen mit einem Gutachten eines Kieler Büros nachgebessert. Das Gutachten sollte den Nachweis führen, dass für die vom Schiffsverkehr betroffenen Vogelarten ausreichend Habitatfläche zur Verfügung stehe. Mit diesem Gutachten beantragte die Stadt beim Verwaltungsgericht Schwerin (VG) die Erlaubnis, den Anleger doch errichten zu dürfen. Der BUND trug vor, dass das Gutachten mit einem pseudo-mathematischen Modell versuche, eine Realität darzustellen, die es nicht gebe. Die Bootsbewegungen auf dem See seien nichts weiter als eine Wahrscheinlichkeitskonstruktion. Zahlreiche Vogelarten seien nicht berücksichtigt worden.

 

Das VG gab dem BUND erneut Recht und lehnte den Antrag der Stadt auf Bauerlaubnis ab.

 

VG Schwerin, 29.12.2016, 7 B 400/16

 

Pressemitteilung BUND Mecklenburg-Vorpommern vom 2.1.2017

 

Das VG deutet an, dass der Streit bis zum Europäischen Gerichtshof gehen kann. Damit bekämen die aufgeworfenen Fragen europaweite Bedeutung.

 

Die Entscheidung des VG hat außerdem Konsequenzen für andere Vorhaben, die sich ebenfalls auf die von dem Gutachterbüro der Stadt entwickelte Methode stützen wollen.

 

Sofern die Stadt an dem Anleger festhält, muss darüber in einem Hauptsacheverfahren entschieden werden. Die entsprechende Klage des BUND ist beim VG anhängig. Dieses Verfahren kann durch mehrere Instanzen (bis zum Europäischen Gerichtshof nach Luxemburg) gehen und einige Jahre in Anspruch nehmen.

 

 Genehmigung für Hähnchenmastanlage Bockelskamp aufgehoben

Der Landkreis Celle hat die Genehmigung für die Hähnchenmastanlage Bockelskamp in der Gemeinde Wienhausen aufgehoben und ist damit einem Urteil des Verwaltungsgerichts Lüneburg zuvor gekommen. Damit darf die Anlage nicht errichtet werden. Die Rücknahme der Genehmigung geht auf eine Klage des NABU Niedersachsen zurück. Der Landkreis Celle hatte einem Hähnchenmäster im Januar 2014 die Genehmigung zur Errichtung einer Hähnchenmastanlage mit 84.000 Tierplätzen in Bockelskamp erteilt. Gegen diese Genehmigung hat der NABU Niedersachsen über mein Büro Klage beim Verwaltungsgericht Lüneburg eingereicht. Zwei Tage vor der mündlichen Verhandlung hat der Landkreis die Notbremse gezogen und die Genehmigung aufgehoben.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung des NABU Niedersachsen vom 16.6.2016
NDR.de: Genehmigung für Hähnchenmastanlage gekippt
Celleheute.de: NABU zieht Erfolgsbilanz - Landkreis hebt Genehmigung für Hähnchenmastanlage auf

 

 

Bündnis gegen Schweineanlage Haßleben reicht Klage ein

Gegen die im Juni 2013 genehmigte Schweineanlage Haßleben haben der BUND Brandenburg, der NABU Brandenburg und der Deutsche Tierschutzbund mit Unterstützung der Albert Schweitzer Stiftung für unsere Umwelt und der Bürgerinitiative Kontra Industrieschwein beim Verwaltungsgericht Potsdam Klage eingereicht. Vorangegangen war die Ablehnung der Widersprüche der Verbände durch das Landesamt für Umwelt Brandenburg. In dem von unserem Büro geführten Verfahren entscheidet nun das Verwaltungsgericht, ob die Genehmigung rechtmäßig ist oder ob sie aufgehoben werden muss.

 

Nähere Informationen finden Sie hier.

 

Hähnchenmastanlage Schenkenhorst: VG Magdeburg hebt Genehmigung auf

Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat mit Urteil vom 25.11.2015 die Genehmigung für die in Schenkenhorst bei Gardelegen (Sachsen-Anhalt) geplante Hähnchenmastanlage für 172.000 Tiere aufgehoben (Urteilsgründe siehe hier). Ausschlaggebend waren nicht auszuschließende Beeinträchtigungen eines benachbarten europäischen Naturschutzgebiets. Geklagt hatte der BUND Sachsen-Anhalt, der von unserem Büro vertreten wurde. Das VG hat die Berufung zugelassen, der Streit wird voraussichtlich also in die nächste Runde zum Oberverwaltungsgericht gehen. (Altmarkzeitung vom 27.11.2015)

 

 

Gutachten zur Quecksilber-Minderungsstrategie des Landes Nordrhein-Westfalen

Unser Büro hat zusammen mit Ökopol und dem Öko-Institut im Auftrag des Umweltministeriums Nordrhein-Westfalen ein Gutachten zu Möglichkeiten der Reduzierung von Quecksilber-Emissionen erarbeitet. Die Pressemitteilung des Umweltministeriums finden Sie hier, das Gutachten vom 2.4.2016 können Sie hier einsehen und herunterladen.

 

 

Tiefflüge über dem Vogelschutzgebiet Colbitz-Letzlinger Heide

In dem Verfahren gegen die Tornado-Tiefflüge über dem Vogelschutzgebiet Colbitz-Letzlinger Heide hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) dem NABU Sachsen-Anhalt Recht gegeben und die Entscheidungen der Vorinstanzen aufgehoben. Vor derartigen Übungsflügen muss nunmehr grundsätzlich eine Prüfung auf Verträglichkeit mit den Vorgaben des europäischen Habitatschutzrechts erfolgen, und die Umweltverbände sind hieran zu beteiligen. Strittig ist derzeit, für welche Flughöhen dies erforderlich ist. Das BVerwG hat den Streit zur Klärung dieser Frage an das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes Sachsen-Anhalt zurück verwiesen.

BVerwG 4 C 3.12 - Urteil vom 10.04.2013

 

Das OVG Sachsen-Anhalt hat seinerseits die Entscheidung des BVerwG hinsichtlich des Beteiligungsrechts konkretisiert. Die Forderung, die Umweltverbände bereits bei der Erstellung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung zu beteiligen und nicht erst dann, wenn diese Prüfung beendet ist und erhebliche Beeinträchtigungen festgestellt worden sind, hat das OVG Sachsen-Anhalt dagegen abgelehnt.

OVG Sachsen-Anhalt, 26.9.2013, 2 L 95/13

 

Das BVerwG hat diese Entscheidung des OVG Sachsen-Anhalt bestätigt.

BVerwG, 1.4.2014, 4 C 6.14

 

Autobahnen und Bundesstraßen

Ein Schwerpunkt der derzeitigen Tätigkeit unseres Büros liegt in Verfahren von Bürgerinitiativen, Umweltverbänden und Kommunen gegen diverse Straßenbauvorhaben, darunter die geplante Westumfahrung Halle (A 143) und die geplante Küstenautobahn A 20 von Hamburg bis ins Emsland, die Bundesstraße 212 neu nördlich von Delmenhorst und die Trassenführung der geplanten Bundesstraße 169 zwischen Riesa und der A 14.

 

Kohlekraftwerke

Die diversen Verfahren gegen geplante Steinkohlekraftwerke sind weitgehend beendet, die Steinkohlekraftwerke werden nicht gebaut. Dies gilt für die geplanten Kraftwerke Lubmin, Krefeld und Dörpen, Brunsbüttel/SWS und Brunsbüttel/GdF und E.ON/Block 6 am Standort Staudinger in Hessen. Der Rückzug der Kraftwerksbetreiber ist auch auf den fundierten Vortrag der von unserem Büro vertretenen Umweltverbände in diesen Verfahren zurück zu führen.

 

Kohlekraftwerk Lubmin

Am Greifswalder Bodden wird kein Steinkohlekraftwerk gebaut. Dies gab der dänische Konzern DONG energy am 11.12.2009 bekannt. Unser Büro hat dieses Verfahren federführend im Auftrag der Umweltverbände BUND, WWF, Deutsche Umwelthilfe (DUH) und NABU, der in der Klima-Allianz zusammen geschlossenen Institutionen, der vier in der Allianz Kein Steinkohlekraftwerk Lubmin zusammen geschlossenen Bürgerinitiativen sowie mehrerer tausend Privatpersonen betreut.

 

Hauptkritikpunkte an dem Vorhaben waren dessen Auswirkungen auf das Ökosystem des Greifswalder Boddens durch den Eintrag von erwärmtem Wasser und Quecksilber, die Beeinträchtigung empfindlicher Land-Ökosysteme durch luftgetragene Schadstoffe, Gesundheitsgefährdungen durch Feinstaub, Radioaktivität sowie der Vermehrung eines potentiell tödlich wirkenden Bakteriums durch den Warmwassereintrag, Beeinträchtigungen des Seebad-Status von Lubmin und Auswirkungen auf den Tourismus in der Region. Die CO2  Emissionen des Landes Mecklenburg-Vorpommern hätten sich außerdem nahezu verdoppelt. Wegen fehlender Kraft-Wärme-Kopplung wäre über die Hälfte der produzierten Energie wirkungslos in die Atmosphäre und den Bodden abgegeben worden.

 

Ursprünglich war vorgesehen, dass das Kraftwerk bereits im Frühjahr 2007 genehmigt worden wäre. Der gleichzeitig breite und qualifizierte Protest gegen das Vorhaben machte dies unmöglich und zeigte sowohl dem Energieunternehmen als auch den Genehmigungsbehörden die kritischen Punkte des Vorhabens auf. Zahlreiche Fachleute aus Universitäten, Verbänden, dem Gesundheitswesen, aber auch aus der Wirtschaft engagierten sich gegen das Vorhaben und zeigten insbesondere auf dem 16tägigen Erörterungstermin im Herbst 2008 fundierten Sachverstand, dem die Gutachter des Unternehmens an vielen Stellen nichts entgegen zu setzen hatten. Die seitens der Genehmigungsbehörden geforderten gutachterlichen Nacharbeiten sind zu einem erheblichen Teil auf dieses Engagement zurück zu führen.

 

Bürgerinitiativen und Verbände zeigten aber auch wirtschaftliche Alternativen zu dem Kraftwerk auf, die die Schaffung von Arbeitsplätzen, den Natur- und Umweltschutz und die touristische Entwicklung der Region in Einklang bringen. Dazu fand u.a. Anfang November eine Konferenz "Erneuerbare Energien als Impulsgeber für wirtschaftlichen Aufschwung in Mecklenburg-Vorpommern" statt, auf der DONG energy Unterstützung für nachhaltige Projekte auf dem Industriestandort Lubmin zugesagt wurde. In einer Volksinitiative hatten sich über 30.000 Menschen gegen das Kraftwerk ausgesprochen.

 

Politischer und fachlicher Widerstand auf breiter Basis haben ein weiteres - vor dem Hintergrund des Klimawandels unverantwortbares - Projekt verhindert.

 

Kohlekraftwerk Staudinger

Gegen das Kohlekraftwerk Staudinger im hessischen Hanau ist ein Klageverfahren weiterhin anhängig. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (HessVGH) hat die Klagen der von unserem Büro vertretenen Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen zwei wasserrechtliche Erlaubnisse für die Kraftwerksblöcke 4 (Gas) und 5 (Steinkohle) abgewiesen, wegen der mit den Verfahren verbundenen grundsätzlichen Fragen aber die Revision zum BVerwG zugelassen.

In dem Revisionsverfahren wird es zur Klärung wichtiger Fragen des europäischen Wasserrechts kommen. Eine Vorlage an den europäischen Gerichtshof (EuGH) ist nicht ausgeschlossen.

 

 

Massentierhaltung

Unser Büro vertritt in zahlreichen Verfahren Anwohner, Gemeinden und Umweltverbände gegen Anlagen der Massentierhaltung, darunter gegen die Hähnchenmastanlage Groß Haßlow bei Wittstock (Dosse) die geplante Hähnchenmastanlage in Haselünne im Emsland, die zwischenzeitlich genehmigte Hähnchenmastanlage in Schenkenhorst in Sachsen-Anhalt, die geplante Hähnchenmastanlage in Schwarzholz in Sachsen-Anhalt, die geplante Hähnchenmastanlage Stemmern in Sachsen-Anhalt, die geplante Hähnchenmastanlage in Surwold im Emsland, die Schweinehaltungsanlage in Binde in Sachsen-Anhalt, die Schweinemastanlage in Gerbisbach in Sachsen-Anhalt und die Schweinemastanlage in Oldisleben in Thüringen, die geplante Schweinemastanlage Simonmsberg in Schleswig-Holstein, die Erweiterung der Schweinezuchtanlage Vetschau-Tornitz in Brandenburg, die Erweiterung der Schweinezuchtanlage Remda in Thüringen.

 

Schweinemastanlage Haßleben

Das Verfahren gegen die Schweinemast-Großanlage in Haßleben geht in das zehnte Jahr. Die Genehmigung ist im Sommer 2013 erteilt worden, nun beginnt das vermutlich mehrjährige Klageverfahren.

 

Hähnchenmastanlage Groß Haßlow

In Groß Haßlow bei Wittstock (Dosse) war eine Hähnchenmastanlage für zunächst 380.000 Mastplätze im November 2012 vom LUGV Brandenburg genehmigt worden. Nach Genehmigungserteilung beantragte der Hähnchenmäster eine Änderung der noch nicht errichteten Anlage. Mit dem Bau der Hähnchenmastanlage sollte Ende 2013 begonnen werden. Der NABU Brandenburg machte über unser Büro geltend, dass die Genehmigung aus dem Jahr 2012 erloschen ist und deshalb nicht gebaut werden dürfe. Das Verwaltungsgericht (VG) Potsdam und das OVG Berlin-Brandenburg gaben dem NABU in zwei Eilbeschlüssen recht.

 

VG Potsdam, 4.7.2014, 5 L 292/14

OVG Berlin-Brandenburg, 5.9.2014, 11 S 44.14

 

Das LUGV Brandenburg hatte zwischenzeitlich einen Bescheid erlassen, der die Geltungsdauer der an sich Ende 2013 erloschenen Genehmigung verlängern sollte. Gegen diesen Fristverlängerungsbescheid hat der NABU Brandenburg Klage beim VG Potsdam eingereicht. Diese Klage hat aufschiebende Wirkung.

 

Da der Hähnchenmäster bis zur Entscheidung des VG Potsdam im Juli 2014 weitergebaut und die Ställe wohl weitgehend errichtet hatte, beantragte er beim VG Potsdam, die sofortige Vollziehbarkeit des Fristverlängerungsbescheids anzuordnen, damit zu Ende gebaut werden könne. Das VG Potsdam hat diesen Eilantrag des Hähnchenmästers abgelehnt.

 

VG Potsdam, 5.3.2015, 5 L 1091/14

 

Das OVG Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom 22.4.2016 den Antrag des Hähnchenmästers auf Fortführung des Baus abgelehnt. Den Beschluss des OVG können Sie hier nachlesen, die Pressemitteilung des NABU finden Sie hier. Damit darf bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren nicht gebaut werden.

 

Der NABU hat zwischenzeitlich das Hauptsacheverfahren in erster Instanz gewonnen, die Berufung beim OVG Brandenburg ist anhängig.

 

Urteil VG Potsdam vom 17.11.2016

 

Schweinemastanlage Oldisleben

Der BUND Thüringen hat das erstinstanzliche Verfahren gegen die geplante Schweinemastanlage Oldisleben gewonnen. Das Verwaltungsgericht (VG) Weimar hat dem BUND Recht gegeben und festgestellt, dass die Genehmigung die Anforderungen an die sogenannte FFH-Verträglichkeitsprüfung nicht erfüllt.

 

VG Weimar, 27.2.2013, 7 K 224/11 We

 

Das Oberverwaltungsgericht Thüringen (ThürOVG) hat die gegen das Urteil des VG Weimar gerichtete Berufung des Schweinemästers und des Landesverwaltungsamts Thüringen zurückgewiesen.

 

OVG, 17.6.2015, 1 KO 369/14

 

Das OVG hatte gegen sein Urteil die Revision beim BVerwG zugelassen. Der Schweinemäster hatte zunächst Revision eingelegt, diese dann aber wieder zurück genommen. Damit ist die Aufhebung des Genehmigungsbescheids durch das Urteil des VG Weimar rechtskräftig.

 

Hähnchenmastanlage Dalldorf

Der Landkreis Gifhorn hat die beantragte Genehmigung für die im niedersächischen Dalldorf geplante Legehennenanlage mit 114.000 Tierplätzen im März 2012 abgelehnt. Die Ablehnung geht maßgeblich auf den kritischen Vortrag der Bürgerinitiative Hühnerfarm Dalldorf und die sie unterstützenden Umweltverbände zurück. Die Ablehnung ist rechtskräftig, der unterlegene Antragsteller klagt nicht auf Erteilung der Genehmigung.

 

Ablehnungsbescheid, LK Gifhorn, 6.3.2012

Widerspruchsbescheid, LK Gifhorn, 29.1.2013

 

 

Schiffsanleger Tollensesee

Der BUND Neubrandenburg hatte Erfolg mit seinem Eilantrag gegen den geplanten Schiffsanleger am Tollensesee. In einem Eilbeschluss vom 26. Juni 2013 stellte das Verwaltungsgericht (VG) Greifswald fest, dass die Verträglichkeit des Schiffsanlegers bzw. seiner Auswirkungen mit dem europäischen Habitatschutzrecht nicht geprüft worden ist und damit auch nicht festgestellt werden konnte.

 

VG Greifswald, 26.6.2013, 5 B 426/13

 

 

Biogasanlagen Gerswalde

Mehrere große Biogasanlagen im uckermärkischen Gerswalde dürfen nicht gebaut werden. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat den Bebauungsplan, der die Errichtung der Biogasanlagen ermöglichen sollte, auf die Normenkontrolle von Anwohnern sowie des BUND Brandenburg im Mai 2011 aufgehoben.

 

OVG Berlin-Brandenburg, 27.5.2011, 2 A 11.09

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