kremer I werner rechtsanwälte erstreiten Urteil zu Fahrverboten für die DUH

 

Auch Privatanwohner können Einhaltung der Grenzwerte verlangen.

 

Das Verwaltungsgericht Berlin hat mit Urteil vom 9.10.2018 den Senat von Berlin dazu verpflichtet, schnellstmöglich Maßnahmen auf den Weg zu bringen, damit die Luft in Berlin besser wird und der geltende Grenzwert für Stickoxid eingehalten wird. Die Bedeutung des Urteils geht dabei weit über Diesel-Fahrverbote für einzelne Strecken hinaus. Das Gericht hat klargestellt, dass der Grenzwert für Stickoxid an jeder Stelle in der Stadt eingehalten werden muss. Auch private Anwohner können die Einhaltung des Grenzwerts vor ihrer Haustür verlangen und das gerichtlich durchsetzen.

 

Die Pressemitteilung des Gerichts finden Sie hier, das vollständige Urteil hier.

 

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